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Seit 2014 besitze ich die Erlaubnis zur Kindertagespflege (nach § 43 Abs. 1 SGB VIII). Die Voraussetzung dafür war die Teilnahme an der Grundqualifikation für Tagespflegepersonen des Lahn-Dill-Kreises. Vor meiner Tätigkeit als Kindertagespflegeperson absolvierte ich 2004 meine staatliche Anerkennung zur Erzieherin und war danach in der stationären Jugendhilfe tätig. Für die Arbeit als Tagesmutter entschied ich mich, weil es für mich die perfekte Möglichkeit war, Arbeit und Familie zu vereinen. Ich es genieße es mich von der Lebensfreude und der Kinder anstecken zu lassen und gemeinsam mit ihnen die Welt immer wieder neu zu entdecken.
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